Zeiten

Zu welchen Zeiten erreichen Sie uns?

Sprechzeiten Praxis Dr. med. Heinrich Berghaus

  • Endoskopien, Sonographien und proktokologische Untersuchungen: täglich nach Vereinbarung
  • Allgemeine- und Lebersprechstunde: Dienstagnachmittag nach Vereinbarung

Als Facharztpraxis wird eine Akutsprechstunde nicht angeboten.

Rezepte

Sollten Sie lediglich ein Rezept oder eine Überweisung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit diese per Anrufbeantworter (0231-48828 0 – nach der Ansage die 3 drücken) zu bestellen und diese dann am Folgetag bei uns abholen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Krankenversichertenkarte im laufenden Quartal bereits in der Praxis vorgelegt wurde. 

Sprechzeiten Praxis Dr. med. Christoph Weber

Um Wartezeiten gering zu halten, bitten wir um Terminabsprache unter der Rufnummer (0231) 48 82 84-0.

Allgemeine Sprechstunde nach Terminvereinbarung. 

Öffnungszeiten: 

  • Montag bis Freitag: 9 bis 12:30 Uhr
  • Montag: 14.30 bis 17 Uhr
  • Donnerstag: 11 bis 15 Uhr

Wichtige Anmerkungen zu den Sprechstunden Praxis Dr. med. Christoph Weber

Akutsprechstunde

  • Krankheiten lassen sich nicht planen. Daher bieten wir täglich eine Akutsprechstunde  in der Zeit von 11:30 – 12:30 Uhr an. Eine telefonische Voranmeldung ist nicht notwendig.
  • Bitte planen Sie für die Akutsprechstunde ausreichend Wartezeit ein.  

Terminsprechstunde

  • Wir möchten uns mehr Zeit für Sie und Ihre individuelle Betreuung nehmen. Das klappt nur, wenn wir die Behandlungszeit planen können. Daher bitten wir Sie, um eine vorherige telefonische oder persönliche Terminvereinbarung!
  • Übrigens: Terminpatienten haben in unserer Praxis immer Vorrang.

Sprechzeiten Praxis Frau Reinhild Gumbiowski

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag vormittags und nach Vereinbarung

Rezepte von der Hausarztpraxis Dr. Weber/ Frau Gumbiowski

Sollten Sie lediglich ein Rezept oder eine Überweisung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit diese per email via info@praxis-rheinlanddamm.de zu bestellen und diese dann am Folgetag bei uns abholen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Krankenversichertenkarte im laufenden Quartal bereits in der Praxis vorgelegt wurde.