Beachten Sie bitte: In NRW besteht beim Besuch von Arztpraxen Maskenpflicht!
Sollten Sie aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sein, bitten wir Sie , uns zunächst ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen. Anschließend können Sie sich anmelden mit der Bitte Ihre Telefonnummer zu hinterlassen und die Praxis dann bis zu Beginn der Untersuchung oder des Sprechstundentermins zügig wieder zu verlassen.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald Sie das Untersuchungs- bzw. Sprechstundenzimmer betreten können. Wir bitten Sie dringend sich nicht in anderen Räumlichkeiten der Praxis aufzuhalten. Dies dient sowohl zum Schutz der anderen Patienten als auch Ihrer eigenen Person.
Pro Patient hat maximal 1 (gesunde) Begleitperson Zugang zur Praxis!